Leistungen
Heilmittelverordnungen
Logopädie · Ergotherapie · Physiotherapie
Für Heilmittelverordnungen gelten die gleichen organisatorischen Abläufe wie für Medikamentenrezepte.
Wichtige Hinweise
- In der Regel ist nach 6 Verordnungen eine Behandlungspause von mindestens 3 Monaten erforderlich. Nach dieser Pause kann bei Bedarf ein neuer Therapiezyklus begonnen werden.
