Leistungen

Heilmittelverordnungen

Logopädie · Ergotherapie · Physiotherapie

Für Heilmittelverordnungen gelten die gleichen organisatorischen Abläufe wie für Medikamentenrezepte.

Wichtige Hinweise

  • In der Regel ist nach 6 Verordnungen eine Behandlungspause von mindestens 3 Monaten erforderlich. Nach dieser Pause kann bei Bedarf ein neuer Therapiezyklus begonnen werden.
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